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DHL-Alterssichtprüfung

Service Alterssichtprüfung

Nach § 9 JuSchG dürfen wir keine branntweinhaltigen Getränke bzw. andere alkoholische Getränke und Lebensmittel an Minderjährige abgeben. Deshalb führen wir zur Altersverifikation im Rahmen des Versands die DHL-Alterssichtprüfung durch, bei der der Zusteller das Alter der Empfangsperson (Empfänger oder andere empfangsberechtigte Person) anhand eines amtlichen Lichtbilddokuments prüft. Hierauf kann verzichtet werden, wenn der Zusteller aufgrund der Gesamtumstände eindeutig davon ausgehen darf, dass die Empfangsperson das Mindestalter erreicht. Es erfolgt keine Altersdokumentation.

Empfangsberechtigt sind:

·         der angegebene Empfänger,

·         der durch schriftliche Vollmacht ausgewiesene Empfangsbevollmächtigte,

·         sowie Angehörige des Empfängers und andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen.

·         Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewohner.